Weitere ND-Ausbrüche in Spree‑Neiße und Dahme‑Spreewald: Was heißt das für unsere Hühnerhalter im Verein?
In Brandenburg sind erneut Ausbrüche der Newcastle Disease (ND, „atypische Geflügelpest“) amtlich festgestellt worden – darunter in den Landkreisen Spree‑Neiße und Dahme‑Spreewald. Für uns als Kleintierzuchtverein mit Mitgliedern, die auch Hühner halten, ist das eine sehr konkrete Lage: ND ist hochansteckend, anzeigepflichtig – und die Impfung ist in Deutschland verpflichtend.
Was aktuell bekannt ist (amtlich gemeldet)
Nach Angaben des Brandenburger Umwelt-/Landwirtschaftsministeriums (MLEUV) wurde im Landkreis Spree‑Neiße der Ausbruch in einem Legehennenbestand amtlich festgestellt; betroffen waren drei Stalleinheiten mit jeweils ca. 90.000 Tieren. Gleichzeitig wurde ND bei einem Kleinsthalter im Landkreis Dahme‑Spreewald nachgewiesen (dort verendeten mehrere Tiere; das verbliebene Tier wurde tierschutzgerecht getötet). In beiden Landkreisen wurden Maßnahmen per Tierseuchenallgemeinverfügung angeordnet. Dazu gehören u. a. die Einrichtung einer Schutzzone (mind. 3 km) und einer Überwachungszone (mind. 10 km); die exakten Zuschnitte veröffentlichen die zuständigen Veterinärämter.
Ende März/Anfang April wurde außerdem berichtet, dass es im Landkreis Dahme‑Spreewald weitere amtlich bestätigte Ausbrüche gab (u. a. in einem Masthähnchenbetrieb sowie erneut bei einem Kleinsthalter) und dass im Landkreis Spree‑Neiße in einem bereits betroffenen Betrieb auch weitere Stallanlagen betroffen waren. Siehe: DGS Magazin (mit Verweis auf MLEUV), 01.04.2026
Warum das auch uns Hobbyhalter direkt betrifft
- Impfpflicht heißt nicht „Rundum‑Sorglos“
Auch geimpfte Bestände können Auffälligkeiten zeigen – deshalb betonen die Behörden, dass bei unklaren Todesfällen oder Leistungseinbrüchen trotzdem abgeklärt werden soll (Labor). - Impfpflicht gilt ausdrücklich auch für kleine Bestände
Veterinärbehörden weisen seit Jahren darauf hin, dass die Pflicht auch Hobbyhaltungen mit wenigen Tieren umfasst und dass ein Impfnachweis z. B. beim Verbringen und bei Veranstaltungen/Ausstellungen relevant ist. - Restriktionszonen können Vereinsleben unmittelbar beeinflussen
In Schutz- und Überwachungszonen sind typischerweise Verbringen, Zusammenführen von Geflügel, Märkte/Schauen, Transport und teils auch betriebliche Abläufe streng geregelt – maßgeblich ist hier immer die jeweilige Allgemeinverfügung des Veterinäramtes.
Unser Vereinsappell: Drei Dinge jetzt sofort prüfen
1) Impfstatus + Dokumentation lückenlos machen
- Prüft, ob eure Hühner gemäß Impfplan gegen ND geimpft sind (und ob Auffrischungen fällig sind).
- Führt ein Impfkontrollbuch/Impfnachweis (Datum, Impfstoff, Charge, Tierzahl/Bestand, Art der Anwendung, tierärztliche Bescheinigung falls vorhanden).
- Wer unsicher ist: Bestandstierarzt kontaktieren und Impfregime abstimmen.
2) Biosicherheit hochfahren – auch ohne „Zone“
Die aktuelle Lage zeigt: Eintrag/Weiterverbreitung kann über Menschen, Material, Kontakte passieren. Praktisch heißt das:
- Stall nur mit stalleigenen Schuhen/Kleidung, Desinfektion am Eingang.
- Keine Stallbesuche „zum Gucken“ – Kontakte zu anderen Geflügelhaltungen vermeiden.
- Futter/Wasser so anbieten, dass Wildvögel nicht drankommen (Abdeckung, innen füttern/tränken).
- Gerätschaften (Transportkisten, Eimer, Schaufeln) nicht zwischen Haltern teilen.
3) Frühwarnzeichen ernst nehmen – sofort melden, nicht abwarten
Typische Hinweise können sein: plötzliche Todesfälle, deutlicher Legeleistungsabfall, respiratorische Symptome, Durchfall, nervöse Störungen. Bei Verdacht gilt: Veterinäramt informieren (ND ist anzeigepflichtig).